Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten.
Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Kassensatzes plus 10 € Verordnungsgebühr leisten (außer, Sie sind von der Zuzahlung befreit). Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind generell von der Zuzahlung befreit.

